

§ 13 Datenschutz
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
§ 15 Schlussbestimmungen, Rechtswahlklausel und Gerichtsstandvereinbarung
§ 16 Pflichten nach der Verpackungsverordnung
§ 13 Datenschutz
Alle persönlichen Daten, die wir zum Geschäftsverkehr mit Ihnen benötigen, werden gespeichert. Wir verpflichten uns selbstverständlich zu einem umfassenden Schutz Ihrer persönlichen Daten nach den
Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der - Datenschutzerklärung.
§ 14 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsbelehrung für die Lieferung einer Ware oder die einheitliche Lieferung von Waren aus einem einheitlichen Bestellvorgang
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der
nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, (LaNetta GbR, Halbe Str. 16, 38855 Reddeber, E-Mail: widerruf@lanetta.de), mittels
einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.lanetta.de elektronisch ausfüllen und
übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (LaNetta GbR, Halbe Str. 16, 38855
Reddeber), zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Widerrufsbelehrung für die getrennte Lieferung von Waren aus einem einheitlichen Bestellvorgang
Rücksendungen und missbräuchliche Nutzung der Rücksendemöglichkeit verursachen Kosten. Unfrei an uns zurückgesendete Waren werden wir nicht annehmen.
Bitte nutzen Sie für Rücksendungen folgende Adresse:
LaNetta OnlineShop
LaNetta GbR,
Halbe Str. 16
38855 Reddeber
Germany
§ 15 Schlussbestimmungen, Rechtswahlklausel und Gerichtsstandvereinbarung
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
(2) Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht, sofern nicht zwingende
verbraucherschützende Vorschriften des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Vorrang haben.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz (Wernigerode)
für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland haben oder gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Von dieser Gerichtsstandsvereinbarung ausgenommen ist der gesetzliche Gerichtsstand des Mahnverfahrens.
§ 16 Pflichten nach der Verpackungsverordnung
1. Bringt der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers auf die Produkte Zeichen eines flächendeckenden Systems i.S.v. § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung (VerpackV) z.B. „Der Grüne Punkt“ auf, so gilt der Auftraggeber als „Inverkehrbringer“ des Zeichens i.S.d. VerpackV und hat somit die Gebühren direkt an das flächendeckende System abzuführen.
2. Verstößt der Auftraggeber gegen die Vorschriften der VerpackV und wird deshalb der Auftragnehmer in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle in diesem Zusammenhang anfallenden Aufwendungen zu ersetzen.
3. Handelt es sich bei den Verpackungen um mit Ware befüllte Serviceverpackungen i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 der VerpackV, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen und die vom Auftraggeber erstmals in den Verkehr gebracht werden, so gilt das oben unter Ziff. 1 geregelte dann entsprechend, wenn der Auftraggeber die Beteiligung an einem System selbst vornimmt.
Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer nach § 6 Abs. 1 S. 2 VerpackV, dass sich der Auftragnehmer hinsichtlich der vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gelieferten Serviceverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach § 6 Abs. 3 der VerpackV beteiligt und nach § 10 Abs. 3 der VerpackV eine entsprechende Vollständigkeitserklärung für den Auftragnehmer abgibt, so gilt Folgendes:
4. Die Übernahme der Verpflichtung nach § 6 Abs. 1 S. 2 VerpackV sowie § 10 Abs. 3 VerpackV werden vom Auftragnehmer nur dann übernommen, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer hierzu schriftlich auffordert. In diesem Falle hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese schriftliche Aufforderung schriftlich zu bestätigen.
5. Übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber die Beteiligung an einem System gem. § 6 Abs. 3 VerpackV und die Abgabe der Vollständigkeitserklärung nach § 10 Abs. 3 der VerpackV, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die dadurch entstehenden Kosten, und zwar die Kosten einschließlich des Verwaltungsaufwandes für die Inanspruchnahme des flächendeckenden Systems nach § 6 Abs. 3 der VerpackV (z.B. Duales System) sowie die Kosten für die Abgabe der Vollständigkeitserklärung und – falls gewünscht – die Kosten für die Aufbringung des Zeichens eines flächendeckenden Systems wie z. B. „Der Grüne Punkt“ in vollem Umfang zu erstatten.
6. Die Kosten für die Übernahme den Inanspruchnahme eines flächendeckenden Systems, für die Abgabe der Vollständigkeitserklärung, des Verwaltungsaufwandes, und – falls gewünscht – die Kosten für die Aufbringung des Zeichens eines flächendeckenden Systems wie z. B. „Der Grüne Punkt“ werden dem Auftraggeber mit jeder Lieferung der Serviceverpackungen getrennt auf der Rechnung ausgewiesen. Grundlage ist die Gebührenordnung des in Anspruch genommenen flächendeckenden Systems.
7. Der Auftragnehmer ist in der Wahl des flächendeckenden Systems frei.
8. Auf Verpackungen, die nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sondern im Ausland anfallen und die daher nicht nach der deutschen Verpackungsverordnung zu entsorgen sind, findet § V. Abs. 1. bis 7. keine Anwendung. Der Auftraggeber ist vielmehr für die Entsorgung der Verpackung, entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in das die Verpackung importiert wird, verantwortlich.